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Die partiell gemeinnützige (natürliche) Person
Zentrales Anliegen der Abhandlung ist es, das Verhältnis von Individuen und ihrem Handeln zum staatlichen Gemeinwohlauftrag näher zu beleuchten. Beginnend mit der Einordnung der Gemeinnützigkeit als besonderes Instrument der Gemeinwohlförderung werden sodann Wesensmerkmale einer Gemeinnützigkeitssphäre definiert. Sie umfasst Aktivitäten, die freiwillig, unentgeltlich und mit qualifiziertem Gemeinwohlbezug ausgeführt werden. Vorteil einer rechtsklaren Erfassung der Aktivitäten natürlicher Personen in der Gemeinnützigkeitssphäre wäre ...

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